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   VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05   

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https://dejure.org/2007,23263
VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05 (https://dejure.org/2007,23263)
VG Münster, Entscheidung vom 20.03.2007 - 5 K 975/05 (https://dejure.org/2007,23263)
VG Münster, Entscheidung vom 20. März 2007 - 5 K 975/05 (https://dejure.org/2007,23263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen unmittelbar durch einen Seniorenheimbewohner einklagbaren Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld an das Heim; Bei Bemessung des Pflegewohngeldes zu berücksichtigendes Einkommen der Heimbewohner; Wert eines Schenkungsrückforderungsanspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02

    Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner

    Auszug aus VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05
    Nachdem der Beklagte von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein- Westfalen (OVG NRW) vom 9. Mai 2003 (16 A 2789/02, NWVBl. 2003, 440) Kenntnis erhalten hatte, in dem Heimbewohner auf den vorrangigen Einsatz nicht nur ihres Einkommens, sondern auch ihres Vermögens verwiesen worden waren, nahm der Beklagte mit an das Pflegeheim Haus S. gerichteten Bescheid vom 26. Mai 2003 den Bewilligungsbescheid für die Klägerin mit Wirkung vom 1. Juni 2003 zurück.

    Die Heimbewohner sind in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, die auf die Gewährung von Pflegewohngeld gerichtet sind, klagebefugt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl. 2003, 440).

    Diese Vorschrift versteht das Gericht dem Urteil des OVG NRW vom 9. Mai 2003 (- 16 A 2789/02 -, a.a.O.) folgend dahingehend, dass Heimbewohner einen einklagbaren Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld an das Heim haben, wenn ihnen kein vorrangig einsetzbares Einkommen oder Vermögen im Sinne der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes im streitgegenständlichen Zeitraum zur Verfügung steht.

    Gerichtskosten werden gemäß § 188 S. 2 Halbsatz 1 VwGO nicht erhoben, weil dieser Rechtsstreit eine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne des § 188 S. 1 VwGO betrifft (vgl. hierzu ausführlich das nicht rechtskräftige Urteil der Kammer vom 9. Mai 2006 - 5 K 872/04 - anderer Ansicht OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05
    Zum Einkommen zählen alle dem Heimbewohner in der Bedarfszeit tatsächlich zufließenden Mittel (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35.97 -, BVerwGE 108, 296 = NJW 1999, 3649).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

    Auszug aus VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes gemäß §§ 528 Abs. 1 S. 1, 812 BGB nur in dem Umfang, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhaltes des Schenkers erforderlich ist, so dass er bei einem nicht teilbaren Geschenk von vornherein auf wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenkes erschöpft ist, vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03 -, FamRZ 2005, 177, 178, NJW 2005, 670, 671.
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05
    Ansprüche des Hilfebedürftigen gegenüber Dritten sind nur dann als verwertbares Vermögen anzusehen, wenn sie im streitgegenständlichen Zeitraum für den Hilfesuchenden als bereite Mittel zur Verfügung stehen, mit denen er seinen Bedarf decken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 5 C 84.02 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerke der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Gliederungsnr. 436.0, § 88 Nr. 41 = NJW 2004, 2914, 2915).
  • BVerwG, 13.05.1996 - 5 B 52.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05
    Ansprüche gegen Dritte sind nicht als bereite Mittel anzusehen, wenn sie allenfalls im Wege eines langwierigen Rechtsmittelverfahrens verwirklicht werden können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 B 52.96 -, Buchholz, a. a. O., § 2 BSHG Nr. 20).
  • VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 872/04
    Auszug aus VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05
    Gerichtskosten werden gemäß § 188 S. 2 Halbsatz 1 VwGO nicht erhoben, weil dieser Rechtsstreit eine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne des § 188 S. 1 VwGO betrifft (vgl. hierzu ausführlich das nicht rechtskräftige Urteil der Kammer vom 9. Mai 2006 - 5 K 872/04 - anderer Ansicht OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O.).
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